Ein Antrag der Fraktion CSU/BZ hatte zum Inhalt, dass städtische Grundstücke, egal ob Wohn- oder Gewerbegrundstücke, nur noch auf dem Weg des Erbbaurechts verpachtet werden dürfen. Ein Gegenantrag der Fraktionen WIR, SPD/Die Grünen, Pro Gersthofen und den Freien Wählern stellte die Forderung auf, bei jedem geplanten Verkauf eines städtischen Grundstücks im Einzelfall zu prüfen, ob bei späterem Bedarf durch die Stadt das Grundstück auf die Zeit von in der Regel 99 Jahren auf Erbpacht verpachtet werden soll oder doch verkauft werden kann. Der Antrag von CSU/BZ wurde mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
Nachstehend die Stellungnahme der Freien Wähler zum Antrag von CSU/BZ:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wörle, meine Damen und Herren,
den Anträgen von CSU und BZ, dass künftig städtische Grundstücke für Wohnimmobilien und darüber hinaus gehend auch Gewerbeimmobilien nur noch auf Erbpacht abgegeben werden sollen, können wir nicht zustimmen.
Um die Vergangenheit zu bemühen: Die Stadt Gersthofen hatte in den Jahren zuvor viele Gewerbegrundstücke an potente Unternehmen verkaufen können, die sich dann in unserer Stadt niedergelassen haben. Daraus wurden viele Millionen DM und Euro generiert, nicht nur durch den Verkauf der Grundstücke, sondern auch durch Gewerbeansiedlungen und die damit verbundenen Gewerbesteuereinnahmen. Auch an private Bauträger und Häuslebauer wurden Grundstücke veräußert, wodurch Einnahmen aus dem Verkauf sowie anteilige Einnahmen aus der Einkommenssteuer der meist besserverdienenden Bürger generiert werden konnten. Daher kam der zum größten Teil der Reichtum der Stadt Gersthofen.
Und jetzt stellen Sie sich einfach vor, man hätte damals schon dem Antrag von CSU/BZ folgen müssen, nämlich kein Verkauf der Flächen, sondern nur noch verpachten nach dem Erbbaurecht? Glauben Sie wirklich daran, dass sich dann so viele florierende Firmen oder potente Privatleute in Gersthofen niedergelassen hätten? Warum haben sie denn diesen Antrag nicht schon während der Ära Deffner gestellt? Wir alle kennen die Antwort.
Und machen Sie doch den Menschen nicht glauben, dass Erbpacht nichts kostet und zum Nulltarif zu haben ist. Natürlich ist ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU/BZ populär, aber ist er auch sinnvoll?
Wir sagen Ihnen klipp und klar: Nein.
Mit Ihrem Antrag blockieren Sie die Entscheidungsfähigkeit des Bürgermeisters, des Rates und der Verwaltung.
Warum folgen Sie denn nicht unserem Antrag, beim Verkauf von Grundstücken im Einzelfall zu prüfen, wann die Anwendung des Erbbaurechts Sinn macht oder keinen Sinn macht. Wir wissen die Antwort: Weil es Ihnen nicht um den Vorteil unserer Bürger geht, sondern darum, die Position eines Bürgermeister Wörle zu schwächen. Wir freuen uns heute schon, wenn die Urenkel nach 99 Jahren aus Uropas Haus geschmissen werden, weil die Erbpachtfrist abgelaufen ist. Leider werden wir es selbst nicht mehr erleben können. Wir lehnen den Antrag von CSU/BZ ab.